Eine CO2-Steuer wird von ihren Befürwortern aktuell als Wundermittel zur Senkung der Emissionen angepriesen, während ihre Gegner kritisieren, dass einkommensschwächere Haushalte von einer solchen Steuer übermäßig belastet werden könnten. Beide Seiten betonen die Möglichkeit einer gesellschaftlichen Spaltung, wenn der Klimaschutz auf dem Rücken der Ärmsten ausgetragen beziehungsweise von ihnen finanziert werden soll. Unabhängig von dieser Diskussion gibt es auf europäischer Ebene bereits seit mehreren Jahren einen Emissionshandel.
Das Emissionshandelssystem (EHS)
Der Gedanke dahinter ist ebenso einfach wie bestechend: Damit ein Gut als wertvoll erachtet wird, muss es einen Preis bekommen und solange die Unternehmen keinen finanziellen oder sonstigen Anreiz bekommen, Kohlendioxid einzusparen, werden sie es nicht tun. Besonders weil Maßnahmen zur Senkung von Emissionen, wie der Einbau von Filtern oder die Dämmung von Gebäuden, selten über die damit verbundenen Einsparungen rasch refinanziert werden können. Anders sieht die Situation hingegen aus, wenn ein Unternehmen durch Investitionen Einsparungen bei seinem Ausstoß an Treibhausgasen erreicht und dadurch nicht alle Zertifikate benötigt. Die überschüssigen Zertifikate können an andere Unternehmen verkauft werden, die es nicht schaffen, die ihnen zugeteilte Menge an Emissionen einzuhalten. So kann es zu einem Wettbewerbsvorteil werden, emissionsarm zu produzieren oder zu arbeiten und der Klimaschutz, dessen Notwendigkeit bis dahin vor allem moralisch begründet wurde, macht auch betriebswirtschaftlich Sinn. Der Emissionshandel ist ein ebenso sinnvolles wie wichtiges Instrument, um die Wirtschaft beim Ausstoß von Treibhausgasen zum Umdenken zu bewegen. Allerdings muss kritisiert werden, dass nicht alle Unternehmen teilnehmen müssen, sondern nur 45 Prozent der Emissionen beim Emissionshandel abgedeckt werden.
Klimapolitik außerhalb des Emissionshandels
Großkraftwerke, große Industrieanlagen und der Luftverkehr müssen einen Preis für ihre Emissionen bezahlen, doch dies gilt nicht für die Wirtschaftszweige, die nicht im EHS erfasst sind. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die für etwa 55 Prozent, und damit für die Mehrheit der Emissionen, verantwortlich sind. Für diese Unternehmen können die Nationalstaaten festlegen, wie und in welcher Höhe Reduktionen erreicht werden sollen. Zu diesen Wirtschaftszweigen gehören unter anderem der Wohnungsbau, die Landwirtschaft und der Verkehr. Angesichts der Tatsache, dass der Verkehrssektor für einen großen Anteil der Emissionen verantwortlich ist, erscheint es auf den ersten Blick fahrlässig, dass ausgerechnet dieser Bereich außen vorgelassen wird. Andererseits sind die unterschiedlichen Mitgliedsländer im Bereich des Umbaus ihres Verkehrssektors unterschiedlich weit und diese Vielfalt ermöglicht eventuell einen deutlich nachhaltigeren Wechsel, als ein von Brüssel diktiertes Programm. So fanden im Bereich der Mobilität in den letzten Jahren einige tiefgreifende Veränderung statt. Zum einen verliert das Auto zunehmend seinen Status als Freiheitssymbol und immer mehr, besonders junge Leute, nutzen Car-Sharing-Angebote. Außerdem nehmen immer mehr Menschen ihr Fahrrad, wenn sie kürzere Wege oder auch zur Arbeit fahren.